LEITFADEN  DER  KINDERÄRZTLICHEN  BETREUNG 
 
Der KINDERARZT  der FAMILIE  ist ein FACHARZT/ÄRZTIN der KINDER- und
JUGENDHEILKUNDE  und steht in einem Vertragsverhältnis mit dem Sanitätsbetrieb der Prov. Bozen. Er  betreut die Kinder von Geburt an, bis zum 14. Lebensjahr, bzw. auf Wunsch bis zum 16. Lebensjahr. Er  versucht ein bestmögliches Vertrauensverhältnis und gute Zusammenarbeit mit den Kindern und deren Eltern aufzubauen.
 
Der Kinderarzt/in  arbeitet hauptsächlich  in der ARZTPRAXIS. Hier hat er Zugang zu allen Informationen die den kleinen Patienten betreffen (Karteikarten, Befunde),  außerdem verfügt er hier über die notwendigen medizinischen Geräte,  um den kleinen Patienten optimal zu betreuen.
 
Die  Arztpraxis ist von Montag bis Freitag geöffnet, die Öffnungszeiten werden vom Kinderarzt/in festgelegt. Die  Patienten erhalten sowohl vom  Kinderarzt/in,  als auch vom zuständigen Sanitätsbezirk  genaue Informationen darüber. Die VISITEN in  der Arztpraxis, werden  üblicherweise über ein Vormerksystem organisiert.
 
BEREITSCHAFT Der Kinderarzt der Familie betreut die bei ihm  eingetragenen Patienten von Montag bis Freitag in der Zeit  von 8.00 bis 20.00 ( an Vorfeiertagen von 8.00 bis 10.00).
Für Auskünfte und Termine können die Eltern der Patienten während der Ordinationszeit den Kinderarzt/in  erreichen. Außerhalb der Ordinationszeit ist  jeder Kinderarzt/in in dringlichen Fällen während  der oben angeführten Zeit,  entweder über Anrufbeantworter oder entsprechender Telefonnummer erreichbar.
Wenn der Kinderarzt/in  über einen Anrufbeantworter verfügt, kann eine Nachricht mit Telefonnummer hinterlassen werden und der Kinderarzt/in wird sobald wie möglich zurückrufen.  
 
HAUSVISITEN  Die  Notwendigkeit einer Hausvisite obliegt der fachlichen Beurteilung des Kinderarztes. Falls dem Patienten ein Transport in die Praxis nicht zugemutet werden kann, wird die Hausvisite wie folgt durchgeführt: 
Bei einer  Anfrage vor 10.00 erfolgt die Visite am selben Tag, ansonsten innerhalb des nächsten Tages  12.00 Uhr.
 
INANSPRUCHNAHME  der PÄDIATRISCHEN ERSTEN HILFE Der Zugang zur Ersten Hilfe ist ausschließlich  dringenden,  nicht aufschiebbaren Fällen  vorbehalten.
Grundsätzlich soll aber in dringenden Fällen als erstes der  Kinderarzt der Familie angerufen werden, da dieser von 8.00 bis 20.00, wie oben angeführt, erreichbar ist. 
Die Inanspruchnahme der Leistungen an der Ersten Hilfe, für Fälle die nicht dringend sind und beim Kinderarzt der Familie durchgeführt werden können,  behindert  die Versorgung schwer kranker Patienten.  
 
WOHIN,  WENN DER EIGENE KINDERARZT/IN  NICHT in BEREITSCHAFT IST
Ärztlicher Bereitschaftsdienst von 20.00 bis 8.00 Uhr, an Vorfeiertagen ab 10.00  
Tel.:0471/908288 für Bozen  und Umgebung. 
 
Kinderärztlicher Bereitschaftsdienst : 
an Samstagen, Sonntagen- und an Feiertagen  
Von 9.00-12.00 und von 16.00 bis 19.00 Uhr in den Räumen der Ersten Hilfe  des KH-Bozen .