Zeugnisse für Sport
Für die spielerisch-motorische Tätigkeit ist kein ärztliches Zeugnis erforderlich.
Für die sportliche Tätigkeit im Vorschulalter, die von Kindern im Alter von 0 bis 6 Jahren ausgeübt wird, ist kein ärztliches Zeugnis erforderlich.
Wer hat Anrecht auf ein vom Sanitätsbetrieb bezahltes Zeugnis?
1) der Verein muss beim CONI - Comitato Olimpico Nazionale Italiano (http://www.coni.it) eingeschrieben sein.
2) Schulsport: das Kind muss sich für Wettkämpfe auf Landesebene qualifiziert haben.
Für die restlichen Veranstaltungen mit Freizeitcharakter, welche nicht unter Punkt 1+2 wie oben fallen gibt es kein Zeugnis.
Was ist zu beachten?
1) erstes Zeugnis für Sport: für das erste Zeugnis ist ein EKG gesetzlich vorgeschrieben.
Manche Kinderärzte bieten das EKG in der Praxis an, dies wird auch vom Sanitätsbetrieb bezahlt. Im anderen Falle stellt der Kinderarzt eine Zuweisung für ein EKG aus. Nach erfolgtem EKG kann das Zeugnis nach einer Untersuchung ausgestellt werden.
2) Das Original des gültigen Zeugnisses bleibt bei Ihnen Zuhause, geben Sie nur die Kopie ab!
3) Ist das alte Zeugnis abgelaufen, kann dies erneuert werden, eine Vormerkung dafür ist bei vielen Kinderärzten nötig.
Gültigkeit: ein Jahr ab Ausstellungsdatum